Die AGB's der Easy 4 Lan IT Systeme GmbH
§ 1 Vertragsabschluss und -inhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Easy4Lan IT Systeme GmbH („Easy4Lan“) und Unternehmern („Kunde(n)“), auch, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Der Kunde ist an sein schriftlich zu legendes Angebot 30 Tage ab Zugang bei Easy4Lan gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt rechtswirksam ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots durch Easy4Lan zustande.
§ 2 Leistungsumfang
Easy4Lan bietet insbesondere folgende Hauptleistungen („Hauptleistung(en)“) im Online-Bereich an: Erstellung von Websites, Internetauftritten, Online-Shops, Erbringung von Online-Marketing im Bereich Suchmaschinen-Optimierung u.a.. Die jeweiligen Hauptleistungen sind im Vertrag beschrieben. Installation, Schulung, Servicierung und sonstige Nebenleistungen („Nebenleistung(en)“) gehören nur dann zu den Leistungspflichten von Easy4Lan, wenn diese schriftlich vereinbart wurden und stellen diese sodann jeweils vertragliche Nebenpflichten dar. Easy4Lan erbringt die Haupt- und Nebenleistungen nach den vertraglich vereinbarten oder sonst (schriftlich oder per E-Mail) gemachten Angaben des Kunden.
Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden betreffend Haupt- und Nebenleistungen von Easy4Lan werden nur berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen und kann Easy4Lan diesen Mehraufwand i.H.v. bis zu 10% des gesamten Entgelts zusätzlich in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. Easy4Lan ist zu Teillieferungen berechtigt.
Festgehalten wird, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, z.B. rechtskonformes Impressum, Prüfpflichten bei Linksetzung und Forumsdiskussionen/Blogs/Chaträumen, Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter, etc. Für die Einhaltung solcher Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Easy4Lan ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden oder anderweitige Pflichten verletzt, hat der Kunde Easy4Lan schad- und klaglos zu halten.
§ 3 Entgelt, Preise und Zahlung
Mangels abweichender Vereinbarung, ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts über eine Laufzeit von 48 Monaten verpflichtet. Alle Preise (monatliches Entgelt etc.) sind Gesamtpreise in Euro zzgl. USt Versand- und sonstige Zusatzkosten sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Ein etwaiger bei der Erfüllung der Haupt- oder Nebenleistungen entstandener Mehraufwand in Höhe von bis zu 10 % des gesamten Entgelts ist Easy4Lan gesondert zu vergüten: Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge (i) des Vorliegens von Daten in nicht digitalisierter Form, (ii) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, (iii) von Aufwand für Lizenzmanagement, (iv) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie (v) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Übersteigt der erforderliche Mehraufwand 10 % des gesamten Entgelts, so hat Easy4Lan den Kunden auf die Erhöhung des gesamten Entgelts schriftlich hinzuweisen und muss der Kunde für jenen Teil, welcher 10% des gesamten Entgelts übersteigt, zustimmen.
Mangels abweichender Vereinbarung, sind die Teilbeträge jeweils am Monatsersten im Vorhinein zur Zahlung fällig. Bei – wenn auch nur teilweisem oder unverschuldetem – Zahlungsverzug des Kunden, kann Easy4Lan zusätzlich Verzugszinsen i.H.v. 9,2% über dem Basiszinssatz verrechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde ist für den Fall eines Zahlungsverzugs verpflichtet, Easy4Lan die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen (§ 458 UGB, § 1333 Abs 2 ABGB). Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil) Zahlung ist Easy4Lan berechtigt, offene aber noch nicht fällige Beträge sofort fällig zu stellen (Termins Verlust), sofern Easy4Lan hierüber vorher unter Androhung des Termins Verlustes und unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche den Kunden gemahnt hat.
Easy4Lan kann Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Easy4Lan Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die verrechneten Leistungen anrechnen. Die Aufrechnung durch den Kunden mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Easy4Lan ist ausgeschlossen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Termine oder -fristen für die Erbringung von Haupt- oder Nebenleistungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Haupt- oder Nebenleistung von Easy4Lan die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart (z.B. Zurverfügungstellung von Unterlagen) und kommt der Kunde dem nicht nach, so verlängert sich die Zeit für die Fertigstellung der Haupt- oder Nebenleistung um die Zeit, die der Kunde seiner Mitwirkung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von (i) Änderungs- oder Erweiterungswünschen des Kunden, (ii) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Easy4Lan nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, (iii) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich die Frist bzw. der Termin für die Fertigstellung der Haupt- oder Nebenleistung entsprechend und gerät Easy4Lan nicht in Verzug. Werden vom Kunden Änderungen oder Erweiterungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren ursprünglich vereinbarte Termine und Fristen ihre Gültigkeit. Unterbleibt eine Haupt- oder Nebenleistung aus Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind, so gebührt Easy4Lan dennoch das gesamte Entgelt und ist Easy4Lan in einem solchen Fall berechtigt, den Vertrag unter Nachholung einer angemessenen Frist zu kündigen. Easy4Lan trifft insbesondere keine Warn- oder Prüfpflicht hinsichtlich vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen, Unterlagen etc. Misslingt die vertraglich vereinbarte Haupt- oder Nebenleistung aufgrund offenbar unrichtiger Anweisungen des Kunden oder aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen etc., haftet Easy4Lan für einen daraus resultierenden Schaden nicht. Soweit Easy4Lan infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände, die nicht in der Sphäre von Easy4Lan liegen, vertragliche Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Easy4Lan keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Haupt- und Nebenleistungen von Easy4Lan nach Maßgabe der von ihr zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Easy4Lan die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Haupt- und Nebenleistungen gelten als abgenommen, wenn Easy4Lan die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat, (i) und der Kunde spätestens nach 5 Werktagen die Abnahme erklärt, (ii) oder der Kunde die Website etc. oder Teile davon für Dritte zugänglich ins Internet stellt oder Easy4Lan damit beauftragt. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Haupt- und Nebenleistungen hätte Kenntnis nehmen können.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wird Easy4Lan notwendige Daten, vor allem einzuarbeitende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkung verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Sofern für die Erfüllung einer Haupt- oder Nebenleistung erforderlich, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Haupt- und Nebenleistungen von Easy4Lan – wie z.B. einer Website – auftreten, wird der Kunde Easy4Lan davon unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7 Nutzungsrechte
Easy4Lan räumt dem Kunden ein einfaches, ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des gesamten Entgelts. Der Nutzungszweck der Website etc. und/oder von deren Bestandteilen ist auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Easy4Lan über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Easy4Lan geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Vertrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Sind die Vorlagen des Kunden mit Rechten Dritter belastet oder verfügt der Kunde nicht über das für den Vertrag erforderliche Nutzungsrecht, verpflichtet sich der Kunde gleichwertige Vorlagen oder Nutzungsrechte Easy4Lan zur Verfügung zu stellen, einen allfälligen daraus resultierenden Schaden gegenüber Easy4Lan zu ersetzen und Easy4Lan im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten schad- und klaglos zu halten. Easy4Lan nimmt für die Website etc. möglicherweise auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Easy4Lan keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Easy4Lan wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Easy4Lan kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial in Höhe von 10 % des gesamten Entgelts durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Übersteigen die Kosten 10 % des gesamten Entgelts, so hat Easy4Lan den Kunden auf die Erhöhung des gesamten Entgelts schriftlich hinzuweisen und muss der Kunde für jenen Teil, welcher 10% des gesamten Entgelts übersteigt, zustimmen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website etc. erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website etc. nutzen. Wird Easy4Lan vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet wurde, so ist der Kunde verpflichtet, Easy4Lan schad- und klaglos zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Easy4Lan über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Easy4Lan dabei bestmöglich zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Easy4Lan bekannt (z.B. durch Abmahnungen Dritter), so wird der Kunde Easy4Lan unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Haftung
Mängel an Haupt- oder Nebenleistungen sind unverzüglich nach Abnahme der Haupt- oder Nebenleistung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Haupt-oder Nebenleistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 9 Monate ab Abnahme der Haupt- oder Nebenleistung. Das Vorliegen von Mängeln bei der Abnahme ist vom Kunden zu beweisen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB als auch ein Regress des Kunden gegen Easy4Lan gemäß § 933b ABGB („Händlerregress“) sind ausgeschlossen. Easy4Lan haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung entstanden sind. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien werden nicht gewährt.
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet Easy4Lan nur für Schäden, die Easy4Lan äußerst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung betragsmäßig mit dem gesamten Entgelt beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Easy4Lan ebenfalls nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Allfällige Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 6 Jahren nach Erbringung der Leistung. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Regressansprüche des Kunden gegen Easy4Lan gemäß Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Easy4Lan verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, Easy4Lan schad- und klaglos zu halten, wenn ein Dritter Easy4Lan in Anspruch nimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Easy4Lan verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
§ 9 Laufzeit, Beendigung
Mangels abweichender Vereinbarung, wird der Vertrag auf 48 Monate abgeschlossen und verlängert sich die Laufzeit des Vertrags um jeweils 1 Jahr, sollte dieser nicht zumindest 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erklären.
§ 10 Sonstiges
Alle Mitteilungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung betreffen, können, sofern diese AGB keine strengere Form vorsehen oder gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben ist, per E-Mail an